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Zukunftspioniere

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AGB

7. Oktober 2009 von Thomas Bebiolka

AGB ( Allgemeine Geschäftsbedingungen)
“ZukunftspioniereGbR” ist ein Unternehmen von Thomas Bebiolka und Kathleen Battke. Die Auftragsklärung, Verhandlung und Akzeptanz des Honorars sowie die Kenntnisnahme der AGB gelten als Grundlage des Geschäfts.
Erstkontakt
Der Erstkontakt per Email ist erwünscht. Bitte geben Sie dabei Ihre Adresse, Telefon- und Mailkontakte an.

§ 1 Geltungsbereich
Die AGB des Auftragnehmers gelten ausschließlich. Abweichende Bedingungen seitens des Auftraggebers bedürfen der beidseitig akzeptierten Schriftform.

§ 2 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande, sofern der Auftraggeber nicht binnen einer Woche nach Zugang widersprochen hat. Es ist ein Geschäftsverhältnis frei verantwortlicher Rechtsträger und unterliegt dem BGB der Bundesrepublik Deutschland.

§ 3 Leistungsumfang
Der Inhalt der Leistung ( Umfang, Form, Thematik ) richtet sich nach den verbindlichen Angaben der Auftragsbestätigung. Wesentliche Änderungen der vereinbarten Dienstleistung bedürfen der Schriftform.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die im Rahmen der Ausführung des Auftrages von Mitarbeitern des Auftraggebers gemachten Mitteilungen gegenüber dem Auftraggeber geheimzuhalten.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, persönliche Daten im Rahmen der Auftragsdurchführung Dritten nicht zur Verfügung zu stellen.

§ 4 Termine

Die Art und Weise und der Ort werden gemeinsam abgestimmt. Termine können ausserdem per Skype und Telefon stattfinden.  In besonderen Situationen können Termine auch für Wochenenden vereinbart werden. Sie werden per Email oder telefonisch abgesprochen sowie inhaltlich vorbereitet.

§ 5 Vergütung
Das Honorar richtet sich nach den spezifischen Angaben in der Auftragsbestätigung.
Der Einsatz besonderer didaktischer oder methodischer Hilfsmittel ( z.B. Medien, technische Anlagen usw. ) wird gesondert in Rechnung gestellt, ebenso eventuell notwendige Kosten für die Anmietung von Räumlichkeiten zur Durchführung.
Dienstleistungen an Samstagen, Sonntagen und Tagen, die am Sitz des Auftragnehmers gesetzliche Feiertage sind, können mit einem Aufschlag von 50% berechnet werden.
Fahrtkosten, Übernachtungskosten und sonstige Spesen sind nach Einzelabrede gemäß der Auftragsbestätigung zu erstatten.
Auf Leistungen des Auftragnehmers fällt jeweils die gesetzliche Mehrwertsteuer an ( z.Zt. 19% ).
Nach Durchführung des Auftrags erstellt der Auftragnehmer eine Abschluss-Rechnung, deren Ausgleich binnen acht Tagen fällig ist. Zu Beginn des Auftrags – speziell bei Mediationsaufträgen – sind angemessene Vorauszahlungen zu leisten. (Die Einzelheiten regelt ein gesonderter Vertrag.)
Hat der Auftragnehmer im Voraus Kosten für Leistungen Dritter ( z.B. Raummiete, Medienbeschaffung etc. ) zu entrichten, kann er sofortige Erstattung anfordern.
Gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen des Auftragnehmers ist die Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur zulässig, sofern die dem zugrunde liegende Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden ist.

§ 6 Urheberrecht
Das Urheberrecht für erstellte Unterlagen und Texte liegt beim Auftragnehmer. Eine Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Nutzung durch den Auftraggeber ( oder andere Personen ) ist nur mit schriftlicher Einwilligung des Auftragnehmers zulässig.
Der Auftraggeber sichert seinerseits zu, dass er die Urheber- und sonstige Nutzungsrechte für die von ihm angebotenen oder zur Verfügung gestellten Unterlagen oder Werke hat. Er wird den Auftragnehmer von jeglichen Schadensersatzansprüchen oder Vertragsstrafen Dritter in dieser Hinsicht freistellen.

§ 7 Informations- und Geheimhaltungspflicht
Über Umstände, die Änderungen des geplanten Veranstaltungsablaufes erfordern, werden sich die Vertragspartner rechtzeitig verständigen.
Die Vertragspartner verpflichten sich ferner zur Verschwiegenheit über ihnen aus der Zusammenarbeit bekannt gewordenen persönlichen oder geschäftlichen Tatsachen gegenüber Dritten.

§ 8 Leistungsverhinderung
Sofern der Auftragnehmer durch von ihm nicht zu vertretende Umstände (z.B. höhere Gewalt, Krankheit, Unfall) an der termingerechten Durchführung der Veranstaltung gehindert ist, werden sich die Vertragspartner auf einen neuen Termin einigen. Schadensersatzpflichten aus der Terminverlegung können nicht hergeleitet werden.
Eine vom Auftraggeber veranlasste Terminverlegung kommt nur in Fällen höherer Gewalt in Betracht.
Für eine Terminverlegung hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber zwei Ausweichtermine binnen der nächsten sechs Monate vorzuschlagen, von denen der Auftraggeber unverzüglich einen Termin zu akzeptieren hat. Kommt auf dieser Basis eine Einigung zwischen den Vertragspartnern nicht zustande, so ist der Auftraggeber zur Zahlung eines pauschalierten Schadensersatzes in Höhe von 50% des ursprünglich vereinbarten Honorars verpflichtet.
Sagt der Auftraggeber einen vereinbarten Termin aus von ihm zu vertretenden Gründen oder ohne Begründung ab, wird sich der Auftragnehmer bemühen, seine Leistungen anderweitig anzubieten. Gelingt dies, ist eine Pauschale in Höhe von 10% des vereinbarten Gesamthonorars durch den Auftraggeber fällig.
Gelingt eine anderweitige Verwendung der geschuldeten Leistungen nicht, wird der Schadensersatz wie folgt pauschaliert:
Bei Absagen bis zu 2 Monaten vor dem Durchführungstermin 100%.  Bei Absagen bis zu 4–6 Monaten vor dem Durchführungstermin 50% .

Für Coachings, Mediationen, Workshops und offene Seminarausschreibungen der Zukunftspioniere gelten gesonderte Stornoregelungen in den entsprechenden Verträgen oder telefonischen Vereinbarungen.

§ 9 Wettbewerb
Der Auftragnehmer ist berechtigt, seine Dienstleistungen auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten.

§ 10 Verzugszinsen
Im Falle des Zahlungsverzugs schuldet der Auftraggeber Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz-Ersatz gemäß § 1 Überleitungsgesetz.

§ 11 Gerichtsstand
Bei Verträgen mit Vollkaufleuten, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts gilt der Gerichtsstand Bonn vereinbart. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber seinen Geschäfts- oder Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat.

§ 12 Mediationsklausel
Jede Meinungsverschiedenheit zwischen den Vertragspartnern, die sich aus der Vertragsgestaltung oder Zusammenarbeit ergibt, wird in direkten Verhandlungen in einem Mediationsverfahren zu lösen versucht.
Die Mediation hat das Ziel, mit Hilfe eines neutralen Mediators eine interessengerechte Vereinbarung zu erarbeiten, die die wirtschaftlichen und persönlichen Gegebenheiten der Vertragspartner berücksichtigt.
Der Mediator/ die Mediatorin wird von den Vertragspartnern gemeinschaftlich bestimmt.
Die Kosten der Mediation tragen die Vertragspartner jeweils zur Hälfte.
Sollte die Mediation binnen einer angemessenen Frist ( 60 Tage ) keine Lösung des Konflikts erreichen, ist jede Konfliktpartei berechtigt, ein Gerichtsverfahren anzustreben.

§ 13 Salvatorische Klausel
Die etwaige Unwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung dieser AGB hat nicht die Unwirksamkeit der AGB im übrigen zur Folge.

Letzte Änderung: Oktober 2010

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